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Wohnen auf Zeit - 51063 Köln (Mülheim) – Nordrhein-Westfalen - 45 m2  

Kaltmiete € 1000

von Flatbee vor 2 Tagen gefunden | vor 1 Tag auf Aktivität geprüft

Preis-Barometer: -23% günstiger als ähnliche Immobilien in gleicher Lage

-23%

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Dies ist ein Flatbee Plus+ Inserat
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Modernisierte 2-Zimmer-Wohnung in Köln-Mülheim


Beschreibung




Die Wohnung ist vollständig und stilvoll eingerichtet. Zur Möblierung gehören:
•ein komfortables Boxspringbett
•ein geräumiger Kleiderschrank
•eine gemütliche Couch mit passendem Couchtisch
•ein Esstisch mit zwei Stühlen
•ein Waschbeckenunterschrank sowie ein moderner LED-Spiegel im Bad
•eine neue, funktionale Einbauküche


Weitere Highlights
•hochwertige Walk-in-Dusche
•Anschluss für eine Waschmaschine
•moderne LED-Spots in mehreren Räumen
•praktischer Kellerraum für zusätzlichen Stauraum
•Balkon mit Ausrichtung zum ruhigen Innenhof




Die Wohnung liegt in einer der gefragten Wohngegenden des Kölner Stadtteils Mülheim. Die Umgebung punktet mit ihrer zentralen Lage: Supermärkte, Cafés, Restaurants und sämtliche Einrichtungen des täglichen Lebens sind bequem zu Fuß erreichbar. Das Rheinufer erreichen Sie mit dem Fahrrad in nur etwa drei Minuten – ideal zum Spazierengehen oder Entspannen. Auch das Carlswerk-Areal mit seinen vielfältigen Kultur-, Freizeit- und Arbeitsmöglichkeiten befindet sich nur wenige Minuten entfernt. Durch die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erreichen Sie die Kölner Innenstadt in kürzester Zeit.




Sonstiges




Wenn Sie Interesse an der Wohnung haben, freuen wir uns über eine kurze Vorstellung von Ihnen und den weiteren einziehenden Personen. Bitte teilen Sie uns dabei unter anderem Ihren Beruf, die geplante Mietdauer sowie Ihr Einkommen mit.


Der Energieausweis wird Ihnen im Rahmen der Besichtigung zur Verfügung gestellt.


Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, eine Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen.



Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!



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